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Thread: Waffengesetz

Eröffnet am: 14.05.2009 03:14
Letzte Reaktion: 31.08.2009 08:50
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- Chisaii Anime Treffen Hamburg




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Von:    NewAgeWarrior 14.05.2009 03:14
Betreff: Waffengesetz
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Hallo,

Hier findet ihr einen Link zu den letzten Änderungen am Waffengesetz. Bitte haltet euch daran, es drohen sonst hohe Geldstrafen!

Darin steht unteranderem:


"Führensverbot für Feuerwaffenimitate"

Das Führen von Feuerwaffenimitaten in der Öffentlichkeit ist verboten. Attrappen von Schusswaffen sind oftmals so originalgetreu, dass sie kaum noch von echten Feuerwaffen unterschieden werden können. Es besteht daher die Gefahr, dass Polizeivollzugsbeamte solche Anscheinswaffen mit echten Schusswaffen verwechseln und in der falschen Annahme einer Notwehrsituation mit fatalen Folgen von ihrer Dienstwaffe Gebrauch machen. Daher dürfen Anscheinswaffen nunmehr allenfalls in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden.
Wer in der Öffentlichkeit mit Anscheinswaffen hantiert, verhält sich ordnungswidrig und riskiert deren Einziehung sowie ein Bußgeld von bis zu 10 000 Euro.


Link-> http://www.bmi.bund.de/cln_104/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/DE/2008/Waffenrechtflyer.html
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Wer morgens zerknittert ist, hat den Tag über mehr Entfaltungsmöglichkeiten

CU@Chisaii und Connichi 2009!
Stay tuned...NewAgeWarrior



Von:    Fenix 14.05.2009 13:46
Betreff: Waffengesetz
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Zählt das Gelände der Veranstaltung auch als "Öffentlichkeit"?
Molon labe.



Von:    NewAgeWarrior 14.05.2009 14:10
Betreff: Waffengesetz
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> Zählt das Gelände der Veranstaltung auch als "Öffentlichkeit"?

Theoretisch ja, weil es Stadtgelände ist da das Haus der Stadt gehört, andererseits, dadurch das wir es gemietet haben dulden wir das in gewissem Rahmen.

Mein Beitrag bezog sich eher auf die Tour und eventuelle Gänge zu McDonalds etc. Zumal die Polizei in der Gegend sowieso etwas nervöser ist als anderes wo.

Malte
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CU@Chisaii und Connichi 2009!
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Von:    Fenix 14.05.2009 16:06
Betreff: Waffengesetz
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>Mein Beitrag bezog sich eher auf die Tour und eventuelle Gänge zu McDonalds etc. Zumal die Polizei in der Gegend sowieso etwas nervöser ist als anderes wo.

Achso, zum Glück reicht zum Transport ja schon eine Tasche/Rucksack mit einem Schloss vor dem Reißverschluss.
Molon labe.



Von:   abgemeldet 14.05.2009 15:56
Betreff: Waffengesetz
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Als "Öffentlichkeit" zählt auch alles einsehbare.
Wenn es von der Straße oder vom Spielplatz aus zu sehen ist, ist es öffentlich - nicht unterschätzen!
Eiecitque Adam et conlocavit ante paradisum voluptatis cherubin et flammeum gladium atque versatilem ad custodiendam viam ligni vitae (Genesis 3, Vers 24)



Von:    NewAgeWarrior 15.05.2009 10:51
Betreff: Waffengesetz
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> Als "Öffentlichkeit" zählt auch alles einsehbare.
> Wenn es von der Straße oder vom Spielplatz aus zu sehen ist, ist es öffentlich - nicht unterschätzen!

Richtig. Aber im Kontext sieht es anders aus, als in der City.

Trotzdem besagt es das Gesetz so und das ist somit ein wichtiger Hinweis.
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Wer morgens zerknittert ist, hat den Tag über mehr Entfaltungsmöglichkeiten

CU@Chisaii und Connichi 2009!
Stay tuned...NewAgeWarrior
Zuletzt geändert: 15.05.2009 11:07:48



Von:    RoCkHoWaRd 14.05.2009 17:23
Betreff: Waffengesetz
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nach diesem amoklauf in winnenden schauen die sowieso etwas genauer hin. am besten gleich zu hause lassen.

.___.



Von:    Kickaha 16.05.2009 02:56
Betreff: Waffengesetz
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> nach diesem amoklauf in winnenden schauen die sowieso etwas genauer hin.
Hat damit nichts zu tun. Die Änderung bzgl. Anscheinswaffen gibt es schon länger und wir haben auch früher schon darauf hingewiesen. Leider erreichen wir nie alle, die es betrifft.
und im übrigen bin ich der Meinung . . . AAAAARRRRGGGHHL !



Von:    NekoAnimeGirl 15.05.2009 10:45
Betreff: Waffengesetz
Puhhh, zum Glück mach ich diesmal nur einen Auf Gandalf. XD



Von:   abgemeldet 10.06.2009 10:04
Betreff: Waffengesetz
wie sieht es mit schwertern aus ??
muss man da acuh etwas wichtiges berücksichtigen auser das sie nicht aus hold oder der gleichen bestehn dürfen und nicht angeschliffen?

danke schonmal ^^
Gruß Cloud



Von:    NewAgeWarrior 10.06.2009 13:55
Betreff: Waffengesetz
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Eine Übersicht der gängigen Waffenregeln auf Veranstaltungen:

Verbotene Gegenstände -und Waffenmodelle
Grundsätzlich verboten ist das Mitführen und Tragen folgender Gegenstände:

· Schwerter, Messer, Schneidwerkzeuge mit geschliffenen Klingen
· Echte Schusswaffen, Gas- oder Signalpistolen und Revolver auch wenn für solche eine Waffenberechtigungskarte vorliegen sollte.
· Lanzen, Speere, Hellebarden mit Metall- oder Hart-PVC-Klinge
· Farbmarkierungswaffen (sog. Gotcha-Pistolen)
· Schussfähige Replikas oder Modelle von Lang- und Kurzwaffen (Hierzu zählen auch Softairwaffen)
· Replikas oder Modelle von halbautomatischen oder automatischen Waffen
· Nunchakus, Wurfsterne (Shuriken), Tonfas und Teleskopstöcke
· Bögen, Armbrüste, Blasrohre und deren Pfeile
· Sprengstoff und hochentzündliche Materialien

Bedenkliche Gegenstände -und Waffenmodelle
Um die Sicherheit für alle Besucher zu gewährleisten und einer Verletzungsgefahr vorzubeugen, gibt es für das Mitführen und Tragen nachstehend genannter Gegenstände folgende Einschränkungen:

· Waffenmodelle über 100 cm Länge müssen am Eingang abgegeben werden.
· Waffenmodelle aus Metall, Plexiglas, Holz oder Hart-PVC über 60 cm Länge müssen am Eingang abgegeben werden.

· Alle Besucher führen Waffenmodelle auf eigene Gefahr mit sich und sind für alle daraus resultierenden Schäden haftbar.

· Besucher mit ausladenden Kostümen (Flügel, Kragen, etc.) müssen Vorsicht walten lassen, um andere Besucher nicht zu verletzen. Sollten dennoch Schäden aus mangelnder Sorgfalt und Vorsicht entstehen, so wird der Verursacher dafür haftbar gemacht.

Unbedenkliche Gegenstände -und Waffenmodelle
Diese werden am Einlass gekennzeichnet. Für die am Einlass abgegebene Waffenmodelle erhält der Besitzer einen Bon, gegen dessen Vorlage er beim Verlassen der Halle seinen Besitz wieder ausgehändigt bekommt.
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CU@Chisaii und Connichi 2009!
Stay tuned...NewAgeWarrior
Zuletzt geändert: 31.08.2009 00:11:15



Von:    Nuramoon 23.06.2009 21:16
Betreff: Waffengesetz
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Hab nun eine Frage ungeachtet was oben schon gesagt wurde und was auf der chisaii nix zu suchen hat an Waffenimitaten*
Folgenden Auszug aus dem Waffengesetz:


§ 42 Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen
(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.
(2) Die zuständige Behörde kann allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen von Absatz 1 zulassen, wenn
1.der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt,
2.der Antragsteller nachgewiesen hat, dass er auf Waffen bei der öffentlichen Veranstaltung nicht verzichten kann, und
3.eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht zu besorgen ist.


§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
1.Anscheinswaffen,
2.Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.


Interresant find ich immer noch:


(2) Absatz 1 gilt nicht
1.für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2.für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
[Quelle:http://www.bundesregierung.de]


@edit24.06

Lange rede kurzer Sinn: Auf der chisaii halten wir uns an die Regeln der Orgas und bei jeder anderen Veranstaltung kann man vorher anfragen.
z.b. in Leipzig die zuständige für die LBM, sowie unsere Polizei hab ich gefragt.... was kam raus: alles was unsere Politiker entwerfen ist schwammig, soll heißen wie oben im Gesetz wer sich die mühe macht......
Fürchte dich nicht vor dem Tode,
Sondern das du nie richtig beginnen wirst zu leben.
Zuletzt geändert: 24.06.2009 17:14:54



Von:   abgemeldet 24.06.2009 12:41
Betreff: Waffengesetz
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Meiner Meinung sollte man nicht so ein Wind um Waffen Imitation machen.
Reicht ja, das man wenn man Fliegen will wie ein Schwerverbrecher behandelt wird ....

Die Leute mach das aus Spaß oder weil es ihr Hobby ist und net weil die ander bedrohen wollen oder änliches <.<

Na ja von oben kommt ja eh nix gutes was unsere Politiker da vabrizieren,egal worum es geht.

Und die dummen sind eh nur die "kleinen" Leute.

Egal ich freu mich trotzdem auf die Chisaii Con.
nya?



Von:    Xannia 24.06.2009 14:04
Betreff: Waffengesetz
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Die haben das Waffengesetz ja nicht zum spaß entworfen!
Da gab es schon gute Gründe für! Ich persönlich kann aus Erfahrung sagen das es nicht sonderlich schön ist mit einer Waffe bedroht zu werden und nicht zu wissen ob das ding vielleicht doch funktioniert ist sehr sehr unangenehm!
Also finde ich auch ein verbot für Anscheinswaffen angebracht!

Was mir jetzt mal richtig unklar ist warum nicht einfach hingenommen wird welche Regelungen die Chisaii-Orga in Bezug auf Anscheinswaffen hat...die haben auch ihre Gründe besondere Regelungen aufzustellen und man muss nicht jedesmal aufs neue dagegen Andiskutieren!
What do you think, am i alone now?
How should i trust you, when even you could not trust yourself? And will you let me down again?






Von:   abgemeldet 26.06.2009 00:52
Betreff: Waffengesetz
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Eine kleine Frage:
Warum zum Henker hat man mir bei der letzten Chisaii meine DRUMSTICKS (!!!) weggenommen????
Das hat mich nun sehr verwirrt...aber mit dem Bass durfte ich durch die Gegend latschen <.<
Sehr seltsam -.-;
Owari wa chikai keredo daijoubu ai seteru kimi wo



Von:    Shinosuke 29.08.2009 19:40
Betreff: Waffengesetz
Naja, ich muss schon sagen, von einem paar echten Drumsticks geht ja schon so eine gefährliche Aura aus. Ich glaub', ich würde niemanden in mein Haus lassen, der so ein paar hoch-agressive Drumsticks mit sich rumschleppt^^
Verschwende nicht jeden Gedanken an das Gestern, sondern lebe im Heute. Bedenke jedoch auch, dass es ohne ein Gestern auch kein Heute geben kann.



Von:    Xannia 30.08.2009 00:23
Betreff: Waffengesetz
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Naja also so ein Bass hat wenigstens Saiten mit denen könnte man schon...

Aber Drumsticks stehen jawohl ausser Frage! Ich hatte schon immer Angst vor den Dingern :P
Ein Flohmarkt speziell für Anime/Manga und Japan-sachen???
Na klar doch! Das ist der Flohmexx!
Am 30.08.09 in Hamburg!
http://animexx.onlinewelten.com/events/event.php?id=36582




Von:   abgemeldet 30.08.2009 21:09
Betreff: Waffengesetz
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Ich hab auch mal eine Frage

habe eine Machete aus Pappe (bemalter Zustanf)
Für mein Cosplay...

Darf ich die jetzt nehmen oder nicht?
Sieht nicht sehr realistisch aus..
ich würde sie auch nur für Fotos un den Cos WB benutzen und sie in der Sadt in der Tasche lassen XD

Wie siehts denn damit aus??
Tsuki No Curse



Von:   abgemeldet 30.08.2009 21:19
Betreff: Waffengesetz
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>Naja, ich muss schon sagen, von einem paar echten Drumsticks geht ja schon >so eine gefährliche Aura aus. Ich glaub', ich würde niemanden in mein Haus >lassen, der so ein paar hoch-agressive Drumsticks mit sich rumschleppt^^

O__O
Ich vergaß. Verzeih, ich werde meine hoch-aggressiven Drumsticks der Außenwelt nicht mehr zumuten, ich verspreche es û_û

Owari wa chikai keredo daijoubu ai seteru kimi wo



Von:   abgemeldet 30.08.2009 21:40
Betreff: Waffengesetz
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XDD

lass lieber alle Instrumente zuhause
Die scheinen ja echt gemein gefährlich zu sein XD
Tsuki No Curse



Von:    Schreistern 30.08.2009 23:15
Betreff: Waffengesetz
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mich würde interessieren, wie es mit larpwaffen aussieht. vielleicht bin ich da ja nicht die einzige.

Es gibt ja larpschwerter aus schaumstoff mit latex überzogen. ab einer bestimmten länge haben die einen fieberglasstab.
Larper wissen wie man mit den dingern umgeht (stechen verboten)
Wenn man ein cos hat wo das dazugehört, ein solches schwert an der seite hängen zu haben, ist das dann erlaubt?

Ich selber bin mit meiner larpgewandung, MIT schwert, sogar schon am bahnhof an polizisten vorbei gelaufen. die haben höchstens geguckt, aber gesagt wurde bis jetzt noch nie was. einzig interessiert hat es mal einen, aber das wurde mehr ein infogespräch wo der wissen wollte sie man sowas macht und woraus die dinger bestehen...





Von:    NewAgeWarrior 30.08.2009 23:52
Betreff: Waffengesetz
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Eine Übersicht der gängigen Waffenregeln auf Veranstaltungen:

Verbotene Gegenstände -und Waffenmodelle
Grundsätzlich verboten ist das Mitführen und Tragen folgender Gegenstände:

· Schwerter, Messer, Schneidwerkzeuge mit geschliffenen Klingen
· Echte Schusswaffen, Gas- oder Signalpistolen und Revolver auch wenn für solche eine Waffenberechtigungskarte vorliegen sollte.
· Lanzen, Speere, Hellebarden mit Metall- oder Hart-PVC-Klinge
· Farbmarkierungswaffen (sog. Gotcha-Pistolen)
· Schussfähige Replikas oder Modelle von Lang- und Kurzwaffen (Hierzu zählen auch Softairwaffen)
· Replikas oder Modelle von halbautomatischen oder automatischen Waffen
· Nunchakus, Wurfsterne (Shuriken), Tonfas und Teleskopstöcke
· Bögen, Armbrüste, Blasrohre und deren Pfeile
· Sprengstoff und hochentzündliche Materialien

Bedenkliche Gegenstände -und Waffenmodelle
Um die Sicherheit für alle Besucher zu gewährleisten und einer Verletzungsgefahr vorzubeugen, gibt es für das Mitführen und Tragen nachstehend genannter Gegenstände folgende Einschränkungen:

· Waffenmodelle über 100 cm Länge müssen am Eingang abgegeben werden.
· Waffenmodelle aus Metall, Plexiglas, Holz oder Hart-PVC über 60 cm Länge müssen am Eingang abgegeben werden.

· Alle Besucher führen Waffenmodelle auf eigene Gefahr mit sich und sind für alle daraus resultierenden Schäden haftbar.

· Besucher mit ausladenden Kostümen (Flügel, Kragen, etc.) müssen Vorsicht walten lassen, um andere Besucher nicht zu verletzen. Sollten dennoch Schäden aus mangelnder Sorgfalt und Vorsicht entstehen, so wird der Verursacher dafür haftbar gemacht.

Unbedenkliche Gegenstände -und Waffenmodelle
Diese werden am Einlass gekennzeichnet. Für die am Einlass abgegebene Waffenmodelle erhält der Besitzer einen Bon, gegen dessen Vorlage er beim Verlassen der Halle seinen Besitz wieder ausgehändigt bekommt.

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Larp-Schwerter sind im Prinzip also nicht direkt verboten, unterliegen aber z.b ab einer Länge von 100cm ebenfalls den Regeln.

Das heißt nicht das wir glauben das mit euren Waffen irgendwelchen Blödsinn anstellt, aber gerade bei der Chisaii im Gebäude ist es oft sehr eng und da kann auch unbeabsichtigt zb. durch am Körper getragene Waffen schnell mal was passieren.
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Wer morgens zerknittert ist, hat den Tag über mehr Entfaltungsmöglichkeiten

CU@Chisaii und Connichi 2009!
Stay tuned...NewAgeWarrior
Zuletzt geändert: 31.08.2009 00:16:38



Von:    Schreistern 31.08.2009 01:03
Betreff: Waffengesetz
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ok,

das oben hab ich mir ja durchgelesen. die frage kam auf weil ich nichts gefunden habe was gegen larpwaffen insbesondere schwerter spricht. ist natürlich klar, dass die dinger ab einer gewissen länge, die ihr ja auch angebt, schon unschön im gebäude sind. aber draußen kann man damit ja sicher rumlaufen oder wenn zwei leute damit aktiv sind auch mal ein wenig schauspielkampf und shootings machen... *smile*



Von:    Baerchi 31.08.2009 02:13
Betreff: Waffengesetz
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Generell gilt die Hausordnung, nachzulesen auf:

http://www.chisaii.de/infos/Hausordnung.pdf

Insbesondere §7 ist für die Waffen von Bedeutung. Im Übrigen steht da auch drin, dass der Securityorga das letzte Wort hat.

Natürlich weiss ich, dass da viel Text steht - aber Lesen müsst ihr leider selber!


"Achtung verdient, wer vollbringt, was er vermag." (Sophokles)

Wer etwas versucht kann versagen -
Wer es nicht versucht, hat versagt!
(熊君 - Kuma-kun)
Zuletzt geändert: 31.08.2009 02:14:08



Von:   abgemeldet 31.08.2009 08:50
Betreff: Waffengesetz
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Also kommt es nur auf material und Länge der waffe an...

Meine Machete ist aus Pappe und 40 cm lang damit müsste ich sie dann ja eigentlich verwenden dürfen oder???


Tsuki No Curse



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