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COMPUTER SPIELE oder was die Bayern wollen

Autor:  Naraku
ohne worte...

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Einmal mehr haben wir heute unser derzeitiges "Lieblingsthema" zum Inhalt - das Verbot von Killerspielen. Der bayerische Innenminister Günter Beckstein kündigte ja bereits Anfang Dezember an, dass der Freistaat Bayern eine Bundesratsinitiative zur Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes anstrebt und dass diese im Januar 2007 vorliegen soll (wir berichteten). Bei der gestrigen Sitzung des bayerischen Kabinetts wurden nun die Eckpunkte beschlossen, die diese Bundesratsinitiative umfassen. Ministerpräsident Edmund Stoiber äußerte sich dazu wie folgt:

"Nach dem Amoklauf von Emsdetten und angesichts immer neuer Amok-Drohungen von Jugendlichen darf es keine Ausreden und Ausflüchte mehr geben. Killerspiele gehören in Deutschland verboten. Das sind unverantwortliche und indiskutable Machwerke, die in unserer Gesellschaft keinen Platz haben dürfen." Er meinte außerdem, ein starker Staat dürfe hier nicht einfach zuschauen und nichts tun, denn: "Es geht um den Schutz unserer Kinder. Wer künftig virtuelle Killerspiele herstellt oder verbreitet, muss damit rechnen, dass er hart bestraft wird und zwar mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr"

Bayerns Familienministerin Christa Stewens stellte daher ein umfangreiches Paket mit konkreten Maßnahmen zur Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes vor, welches folgende Eckpunkte umfasst:


Verbot virtueller Killerspiele im Strafgesetzbuch
Die Herstellung und Verbreitung von Spielprogrammen, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen, sollen verboten und unter Strafe gestellt werden.


Verbot real nachempfundener Killerspiele wie Gotcha, Paintball oder Laserdrome im Ordnungswidrigkeitenrecht
Spiele, die in menschenverachtender Weise real nachempfundene Verletzungs- oder Tötungshandlungen von Mitspielern unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen simulieren, sollen ebenfalls verboten und als Ordnungwidrigkeit gelten und geahndet werden.


Verbot offensichtlich schwer jugendgefährdender Filme und Computerspiele
In das Jugendschutzgesetz soll ein Verbot offensichtlich schwer jugendgefährdender Filme und Computerspiele aufgenommen werden.


Vermiet- und Verleihverbot indizierter jugendgefährdender Filme und Computerspiele
Spiele und Filme die indiziert wurden, sollen auch nicht mehr vermietet und verliehen werden dürfen.


Verbesserungen bei der Freiwilligen Selbstkontrolle
Es soll gesetztlich festgelegt werden, welche Mindestanforderungen eine Freiwillige Selbstkontrolle zwingend zu erfüllen hat - beispielsweise die Unabhängigkeit, Sachkunde und Pluralität der Prüfer, die Verpflichtung der Prüfer zu Beratung und Schulung oder die vollständige Sichtung des Mediums bei erheblicher Jugendbeeinträchtigung bzw. –gefährdung.


Erhöhung des Bußgeldrahmens bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz
Der Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz soll von bisher 50.000 Euro auf 500.000 Euro erhöht werden.


Verbesserungen bei Internet, Fernsehen und Online-Spielen durch Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages der Länder
Über das Internet bestehen Zugangsmöglichkeiten (auch für Spiele, die in Deutschland nicht zulässig, indiziert oder für bestimmte Altersgruppen nicht freigegeben sind) sollen durch technische Sperren (z.B. zur Sicherung einer verbindlichen Altersprüfung) eingeschränkt werden.


Initiative im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit
Der Maßnahmenkatalog soll durch eine Initiative für mehr Jugendschutz auf europäischer Ebene ergänzt werden, um auch hier weitere Verbesserungen zu erzielen.


Wer sich die Eckpunkte des Maßnahmen-Katalogs noch ausführlicher durchlesen möchte, kann dies unter diesem Link, der Euch zur Website der Bayerischen Staatskanzlei führt.

Unsere Meinung zu dem Thema haben wir bereits wiederholt geäußert (sh. beispielsweise hier), mehr gibt es momentan dazu nicht zu sagen. Und um es klar zu stellen: Beschlossen ist noch nichts, denn dies sind lediglich die geplanten Maßnahmen, die die Bundesratsinitiative umfassen soll. Danach muss sich der Bundesrat mit dem Vorschlag auseinandersetzen und entscheiden, ob daraus ein Gesetzentwurf werden soll. Als nächstes beschäftigen sich die Bundesregierung und der Bundestag mit diesem Entwurf, der anschließend eine Mehrheit bei Abstimmungen im Bundestag und Bundesrat erreichen muss, um gesetzlich wirksam zu werden.

Quelle: http://www.demonews.de


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