Einzelposting: Rücktritt des 1. Vorsitzenden / kommissarische Neubesetzung
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Sicher, für die Beschlussfähigkeit ist es vorteilhaft, zu fünft zu sein. Die Interpretation, dass der 1. Vorsitzende _zwingend_ nachbesetzt werden _muss_, halte ich zumindest für gewagt. Art. 9 Abs. 5 lit. c der Satzung sagt nur, dass der Vorstand einen Ersatz bestellen _kann_. So wie das nun in den News aber dargestellt wird, würde das ja bedeuten, dass Art. 9 Abs. 1 mindestens eine Stufe über den Folgebestimmungen steht. Art. 2 Abs. 2. der Geschäftsordnung enthält im Übrigen auch klare Anweisungen, dass 2. Vorsitzende für den 1. Vorsitzenden einspringen soll. Brisante Alpha-News, selbst für Beta-News zu heiß. »infam, hassgeladen, nicht wahrheitsgetreu und ins Negative verzerrend« -- Eine entrüstete Mutter |
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Zuletzt geändert: 10.05.2011 13:51:47 |