Einzelposting: DoKomi 2011
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Grundsätzlich gibt es keine Altersbeschränkungen. Für die Abendveranstaltung gillt folgendes: Kinder (unter 14 Jahre) dürfen bis 22Uhr da bleiben Jugendliche (14 bis 17 Jahre) dürfen bis 24Uhr da bleiben Erwachsene (ab 18 Jahre) unbegrenzt es seidenn wir machen früher zu, dann müssen alle gehn ^^ Hier das entsprechende Gesetz; JuSchG § 5 Tanzveranstaltungen (1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden. (2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanz- veranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient. |