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Thread: Mehrwertsteuer ausweisbar ?????

Eröffnet am: 13.02.2003 17:48
Letzte Reaktion: 13.02.2003 19:37
Beiträge: 3
Status: Offen
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- Kulturelles




Verfasser Betreff Datum
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 Gouki Mehrwertsteuer ausweisbar ????? 13.02.2003, 17:48
Ma-kun Mehrwertsteuer ausweisbar ????? 13.02.2003, 18:04
Soth Mehrwertsteuer ausweisbar ????? 13.02.2003, 19:37
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Von:    Gouki 13.02.2003 17:48
Betreff: Mehrwertsteuer ausweisbar ????? [Antworten]
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Ich lese immer in Anzeigen über Autos, daß die Mehrwertsteuer ausweisbar ist. Aber was zum Geier bedeutet das? Wie funktioniert das? Bekomm ich vom Verkäufer irgendein Papier? Und wozu ist das gut bzw. wozu brauch ich es.
Bedanke mich schon im voraus für hilfreiche antworten.
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JET SET RADIOOOOOO ! ! !

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Von:   abgemeldet 13.02.2003 18:04
Betreff: Mehrwertsteuer ausweisbar ????? [Antworten]
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Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte Steuer, die man sich unter Umständen vom Finanzamt zurückholen kann. Fälle, in denen das geht wären beispielsweise Anschaffung des Autos für eine Firma, oder wenn Du als Zwischenhändler fungierst. Allerdings gibt es für viele Bereiche Sonderregelungen. Wie das mit Autos genau funktioniert, weiß ich nicht genau.

Um die Steuer nun zurückerstattet zu bekommen, brauchst Du für das Finazamt einen Beleg (das kann sich unter Umständen mit dem geplanten Small Business Act von Clement ändern). Als Beleg gilt normalerweise die Rechnung (steht ja immer drin "in diesem Betrag sind x% MwST = y€ enthalten"). Bei großen Betragen (ich glaube ab 1000€) muß aber, auch für die Buchhaltung, die MwST extra ausgewiesen werden. Das heißt, die Rechnung lautet
"Betrag vor Steuern ....
Plus x% MwST ....
Zu zahlender Betrag...."

Für genaue Auskünfte, auf die Du Dich dann auch verlassen kannst, empfehel ich Dir, Dich an einen Steurberater zu wenden. Beim Autokauf kommen ja noch einige andere Bereiche des Rechtes zum Zuge, z.B. manchmal auch der Kommissionsvertrag, der steurerlich auch wieder Auswirkungen haben kann (allerdings wird dieses Thema durch die Harmonisierung mit EU-Recht immer komplizierter).
E-de mite-wa
jigoku-no hôga
omoshiroshi
Zuletzt geändert: 12.03.2004 02:01:37



Von:   abgemeldet 13.02.2003 19:37
Betreff: Mehrwertsteuer ausweisbar ????? [Antworten]
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Ja,und wenn du einen Dienstwagen auch Privatnutzt,dann muss 1%(demnächst 2%)des Bruttopreises von deinem Bruttolohn abgezogen werden!
Wenn ich richtig in der Schule aufgepasst habe....
The Lion roars,the Snake bites,the Human kills.





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