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Koneko - Benötige Hilfe Koneko, Magazin

Autor:  Naraku



Ich mach es kurz und bündig:

Ich suche jemanden, der langwierig das Magazin "Koneko" kauft/sammelt
dabei benötige ich vereinzelte Seiten fotografiert oder gescannt

Warum?
Es geht um RECHTLICHE Schritte GEGEN dieses Magazin
bezüglich unerlaubtes Benutzen von Bildmaterialien



Edit:
Was hat die Koneko getan:

Die Koneko hat vor längerer Zeit ein Schreiben von mir erhalten,
in dem ich mit einer Anzeige drohte, sollten diese nicht sofort aufhören unerlaubt Bilder von mir zu veröffentlichen. Es handeln sich teilweise auch um Privatshootings.
Nach dem es tatsächlich der Anschein weckte, dass das Schreiben wirkte:
Sie haben erneut Bilder unerlaubt gedruckt.


Edit 2:
wie schon in den Kommentaren erwähnt, habe ich nun zwei nette User gefunden,
die mir helfen bezüglich Scans;
Diskussionen sind weiterhin gerne willkommen



[1] [2]
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Avatar
Datum: 12.10.2011 11:03
 Azamir:
> >Sammelklage?
>
> Im deutschen Prozessrecht nicht vorgesehen, jeder muss seine Rechte selbstständig verfolgen. Allerdings kann man sich eventuell gemeinsam um nen Anwalt bemühen, der dann alle Fälle übernimmt, das erspart jedem Beteiligtem und dem Anwalt zusätzliche Arbeit, um Gerichtsverhandlungen vorzubereiten - und im Falle von vorgerichtlichen Einigungen (als Reaktion auf Mahnschreiben mit Unterlassungserklärungen) kann der Anwalt vielleicht (so genau kenn ich mich mit der Rechtsanwaltsvergütung nicht aus) auch nen günstigeren Preis für sein Tätigwerden machen.
>
> Aza^^

Oh man, man lernt echt nie aus :)
Danke für die Info, hätt ich mediengeprägter Mensch jetzt echt nicht gedacht, dass die Sammelklage sowas wie der Tatbestand "Beamtenbeleidigung" ist!
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Datum: 12.10.2011 12:36
Find ich gut, dass mal jemand was dagegen tut^^

Sie machen das ja nicht nur mit Bildern, sondern auch mit Texten (habe ein paarmal Artikel für sie geschrieben, unter denen aber trotz ausdrücklicher Bitte nicht mein Name abgedruckt wurde, genauso wenig wie unter den eingereichten Fotos).

So oft, wie du drin stehst, hast du zumindest einen starken "Fall" ^_^
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Datum: 12.10.2011 12:57
Dann müsste man aber auch andere Magazine wie die Daisuki in die Mangel nehmen.
Wir waren auch mal in der Koneko, aber bei Gruppenfotos verhält sich das ja eh ein bisschen anders. Wobei sich da wahrscheinlich noch eher die Fotografen mal angesprochen fühlen sollten, denn von denen werden die Fotos ja einfach geklaut oO
Du hast dich in mich verliebt,
weil’s Freiheit ohne mich nicht gibt
und keiner dich versteh’n kann außer mir~
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Datum: 12.10.2011 13:15
Man könnte sich auch einfach mal telefonisch an den RaptorVerlag wenden um den Sachverhalt zu klären.

http://www.raptor.de/impressum.php



Life is not so much about the journey,
but how you do get to your destination.
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Datum: 12.10.2011 13:41
@FruchtCocktail

Das habe ich vor und zwar schriftlich - telefonisch ist dann erst ratsam, wenn man per Email abgewürgt wird.
Ich werde alles sachlich auflisten mitsammt Paragraf. Dazu wird auch noch erwähnt das es zu einer Anzeige kommen wird. Ohne umschweife, ohne sonstiges.
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Datum: 12.10.2011 13:42
Wow. Ich wusste nicht, dass das so ein krasses Problem ist. Allerdings les ich das Magazin auch nicht. Hatte mal so die ersten 2 Ausgaben, aber das ist Jahre her.

Allerdings hat mir auch einer von den Fotografen, weiß nicht mehr welche gesagt, dass er auch für die Koneko fotografiert. Und eine Freundin meinte neulich, ich wär in einer Ausgabe. Naja in meinem Falle egal, weil ich ja mein Einverständnis abgegeben habe.

Aber dass da auch Fotos geklaut werden, wusste ich nicht.
Langsam frag ich mich in welchen Grad man sich da wirklich aufregen soll. Ob man sich monatelang mit Anzeigen beschäftigen soll oder auf einer Con jedem verbieten sollte einen zu fotografieren.

Nicht, dass ich es gutheiße. Fotoklau ist ein Verbrechen. Und ich kanns auch nicht leiden.

Aber sollte man sich nicht als Cosplayer dann überlegen ob man sich nicht selbst freiwillig ins Feuergefecht schmeißt. Ich weiß ja nicht wie das rechtlich geregelt ist. Aber gehört man nicht in einem auffälligen Kostüm mitten auf der Straße so ein bisschen zum öffentlichen Leben dazu?

Da fragt man sich ob man wirklich Cosplayer sein mag. Entweder man blafft alle an, man will nicht fotografiert werden und wird Buhmann oder klagt sich durch die Magazine und Internetseiten.
Meistens hat man ja nicht die Gelegenheit jeden zu fragen, was mit den Fotos gemacht wird und viele ermuntern durch "Fotogeilheit" Fotografen zum Fotografieren.
Trägt man dann nicht einen Teil der Selbstverschuldung, wenn man nicht fragt was mit solchen Fotos passiert?

Ich meine ich wüsste von keiner "ungesprochenen Regel" von wegen, wenn du mich fotografierst, dann nur für deine privaten Zwecke. Soweit ich weiß muss das mündlich abgesprochen werden. Das gilt für beide Seiten. Fotograf und Cosplayer.

Ein wirklich sehr "krasses" Thema, wenn ich das mal so ausdrücken darf. Und scheint inmoment in allen möglichen Formen hier auf Animexx Thema zu sein.

Mein persönliches Fazit.
1. Es IST ein Verbrechen, dass ich nicht gutheiße.
2. Allerdings wozu unnötig Stress machen und Energie verschwenden, sofern es nicht meinen Ruf schädigt.

Grundsätzlich schreibe ich jeden an, wenn ich was von mir im Netz finde. Hat sich auch immer auflösen können. Allerdings verschwend ich nicht meine Energie auf ein 500 000 Auflage Magazin wenn sie mal ein Foto von mir veröffentlichen. Wärs ein Pornoheft klar, das sähe es anders aus... aber eine Kinderzeitschrift...

Bei Naraku versteh ich allerdings den Fall und wünsche ihr viel Erfolg dabei.




Wie auch immer,
tut mir Leid,
aber so denke in nun mal darüber...
was sagen sie dazu?
~~~~~
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Datum: 12.10.2011 13:51
@Sharline

ja ich kann die Gedanken nachvoll ziehen.

Ich selber unterscheide auch folgende Dinge:
- Die Person fragt freundlich und zeigt erkennbar, das sie ein Bild machen möchte
- Die Person zeigt erkennbar das sie von einem Magazin ist (z.B. Zeitung, Magazin etc. durch Schilder oder direktes Ansprechen)
- Die Bilder werden privat auf Seiten hochgeladen, um über das Geschehen zu berichten - OHNE jemanden zu schädigen
- Die Bilder werden mit Einwilligung der fotografierten Person kommerziell veröffentlicht

in diesen 4 Punkten denk ich, ist jeder Einig das, hier kein eProbleme gibt. Ich meine, wenn jemand auf Facebook landet, weil jemand das Cos toll fand oder auf einem Bilderportal aus den selben Gründen, meckert keiner rum.

Hier werden aber sogar von privaten Shootings Bilder geklaut und Geld verdient. In wie weit jetzt jeder daran verdient, ist zweitrangig, denn daran reich wird man sicher nicht. Mir geht es nur um das Prinzip des "darf ich das Bild nutz? ja oder nein?"-Erfragens.

Wenn selbst die Stuttgarter Zeitung und ein Wochenblatt aus Ludwigshafen einen anschreiben, um nach Bildmaterial zu erfragen, ist das für die Koneko ziemlich erbärmlich.
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Datum: 12.10.2011 14:21
Ich stimme dir in allen Punkten zu.

Und in deinem Fall, wie unten bemerkt verstehe ich das. Wenn es nicht nur einmal passiert sondern gehäuft und wenn es auch noch wie du sagst zu 100% Prozent auch noch aus privaten Sootings echt ne Schande. In dem Sinne nochmal. Viel Erfolg.

Was mir nur auf die Niere geht sind die ganze Aufregungen von wegen oh die ham ja mal auch ein foto von mir veröffentlicht, ich muss zur Polizei. Hätte einem frühe einfallen können, anscheinend wusste man es und viele geben auf etwas indirekt Einwilligung und wundern sich das sowas dann passiert. Ich meine man hat auch Eigenverantwortung als Cosplayer.

Ich habe durchaus gesehen, dass die Mehrheit wirklich herausragende Cosplayer und Fotografen sind, die auch verantwortungsbewusst sind, deren Namen bekannt sind und die auch jdes Recht dazu haben und wo ich es auch gutheiße, dass sie ihre Rechte einfordern.

Allerdings habe ich jetzt auch in vielen anderen Weblogs gesehen, das viele unnötig eine Gesamtaggression (wegen im Gegensatz dazu einem Foto) erzeugen und gleich zur Polizei rennen wollen.
Man merkt recht schnell, dass es unterschätzt wird welche Arbeit das sein kann, wenn es zu einem Verfahren kommt.
Und es überschätzt wird was man manchmal rechtlich überhaupt erreichen kann. Vieles bringt gar nichts, weil die server, die websitebetreiber im Ausland sitzen. Nicht zur Rechentschaft gezogen werden, da sie nicht für das tun ihrer User verantwotlich sind.

Die meisten vergessen, wenn man so einen Weblog sieht, das manchmal eine freundliche E-mail an den User oder den Seitenbetreiber reicht anstatt sich unnötig Ärger zu machen.

Nochmal angemerkt, ich finde es in deinem Fall wirklich gut, da es ja doch (leider) schwerwiegender ist.

Ich fände es mal sehr nützlich wenn jemand mal ein Bericht über sowas schreiben würde. Was tun bei Fotorechtverletzungen und Fotorecht allgemein. Und welche Folgen Anzeige und dergleichen hat. Wie man solche Anzeigen mit Beweisen belegen muss etc.

Da sich doch leider viele von solchen "Präsidenzfällen" beeindrucken lassen udn dann vorschnell wegen einem Foto zur Polizei rennen und nicht wissen worauf sie sich da einlassen. Sind ja leider eben doch immer naivere jünger Leute, die mit sowas noch nie zu tun hatten.

Es ist nämlich ie allgemeine Unwissenheit, die in letzter Zeit auf Animexx solche Aggressionen verursacht.

Tut mir Leid, das ist jetzt langsam echt off-topic >.<
Wie auch immer,
tut mir Leid,
aber so denke in nun mal darüber...
was sagen sie dazu?
~~~~~
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Datum: 12.10.2011 15:05
Ich hab noch ein paar von den Heften (15 oder so) aus meinen Weeaboo Zeiten. |D
Wenn ich die mir heute so angucke denk' ich mir nur "Wow. Dafür habe ich Geld ausgegeben?"

Mal von dem Bilderklau abgesehen (zum Beispiel bei den Postern. Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen dass die die Rechte dafür hatten), waren da immer wahnsinnig viele Tippfehler drinnen.
Ich hab das eigentlich meistens nur wegen den Cover arts gekauft.
Da waren ja nichtmal wirklich aktuelle Anime drinnen. Die meisten kannte ich schon lange bevor die überhaupt darüber berichtet haben.

Oder das eine Mal wo jemand als Leserzeichnung eiskalt so'n Bild aus dem Internet da eingeschickt hat und die das auch noch ABGEDRUCKT haben. (Obwohl klar zu erkennen war dass das nicht von der gewesen sein konnte)
Da fällt mir ein, kann es sein dass von den Leserzeichnungen auch ein paar ohne Erlaubnis verwendet werden?

Also seriös ist was anderes.
Wenn Accelerator ins Wasser fällt wird er nicht nass, sondern das Wasser wird Accelerator. :I
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Datum: 12.10.2011 15:13
"Oh schon wieder?" war mein erster Gedanke, als ich gelesen habe, worum es ging. Ich dachte, die hätten endlich mal aus ihren Fehlern gelernt. Ein Wunder, dass das Heft immer noch besteht.

Ich hatte die Anfangsausgaben damals gekauft, da war es auch noch recht nett, aber die Entwicklung, die dieses Magazin hingelegt hat, war echt... bescheiden.

Wenn ich ein Heft publik mache, es verkaufe - sollte ich wissen, wie es um Bildrechte und Co. steht, und mich nicht aufs dünne Eis begeben, nur weil man eben noch nie so recht dabei erwischt wurde... Ich find's in der Hinsicht echt dreist, dass das bei denen schon seit Jahren Programm ist... >_>

Ich drück dir die Daumen, dass sich der Sachverhalt zu deinem Gunsten klären lässt.

...~ If you're up high, all the stuff which is confusing suddenly becomes crystal clear ~...
-- One Liter of Tears ~ Aya's Diary auf Deutsch! --
Datum: 12.10.2011 15:35
Bei der Veröffentlichung eines Fotos sind im wesentlichen zwei Rechte zu prüfen:

1. Recht des Urhebers:
Der Urheber muss der Veröffentlichung zugestimmt haben und er kann dabei auch vorschreiben wie der Urheber zu kennzeichnen ist. Dieses Recht ist klar und ein Vorgehen gegen Verstöße durch ungenehmigte Veröffentlichung vergleichsweise leicht möglich.

2. Recht der abgebildeten Person:
Hier findet sich die rechtliche Grundlage in den §§ 22 und 23 des "Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie" - beide Paragraphen lesen!

Zunächst stellt sich gemäß §22 die Frage, ob die abgebildete Person der Veröffentlichung eingewilligt hat. Wenn man als Cosplayer auf einer Anime-Convention für ein Foto posiert, so wird dies als "konkludente Einwilligung" ausgelegt. Ein so erstelltes Foto darf daher grundsätzlich veröffentlicht werden. Will dies ein Cosplayer beispielsweise im Falle der Koneko später nicht, so ist er in der Beweislast, dass er keine konkludente Einwilligung abgegeben hat. Das dürfte ohne einen schriftlichen Vertrag zwischen Cosplayer und Fotograf schwer werden.

Ist das Foto "aus der Hecke" geschossen, also ohne Posieren/Kenntnis des Cosplayers, so kann keine konkludente Einwilligung vorliegen. Allerdings gibt es in §23 etliche Ausnahmen, warum eine abgebildete Person auch in diesem Fall eine Veröffentlichung hinzunehmen hat. Für Anime-Conventions vielleicht am relevantesten ist:
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
Dies wird lediglich eingeschänkt durch:
Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten [...] verletzt wird.
Die Hürde für ein berechtigtes Interesse liegt hoch. Ein "ich mag die Koneko nicht" reicht da definitiv nicht aus. Ein berechtigtes Interesse wäre beispielsweise verletzt, wenn dem Cosplayer unter den Rock fotografiert wurde.

Fazit: Eine Verfolgung einer unerwünschten Veröffentlichung von Seiten des Urhebers ist leicht möglich, von Seiten der abgebildeten Person dagegen mit sehr hohen Risiken verbunden. Es gehört zum Schicksal eines Cosplayers, dass er einer Veröffentlichung der Bilder seines Cosplays spätestens dann zustimmt, wenn er für die Kamera posiert. Daher ist das empfehlenswerte Vorgehen gegen die Koneko über den jeweiligen Urheber. Dieser sollte idealerweise (muss er aber nicht) mit den abgebildeten Personen klären, ob sie in der Koneko abgebildet werden wollen oder nicht und davon seine Einwilligung gegenüber der Koneko abhängig machen.
Datum: 12.10.2011 18:46
Naraku:
> Man müsse sich natürlich damit genauer ausführlich auseinander setzen als Anwalt, aber laut ihr spiele es keine Rolle ob man nun dem Fotografen die Einwilligung gegeben hat. Dies gelte nur dem Fotografen.

Was umfasst eine nicht weiter spezifizierte Einwilligung gegenüber einem Fotografen jetzt genau? Ein Fotograf ist weder eine Zeitschrift noch eine Webseite. Eine Einwilligung in einem Fotografen ist daher *immer* auch die Einwilligung gegenüber Dritten, welche die Veröffentlichung letztlich vornehmen. Wenn die abgebildete Person bei ihrer Einwilligung nichts spezifiziert hat, so handelt es sich auch um eine umfassende Einwilligung, d.h. der Fotograf kann mit dem Foto machen was er möchte, beispielsweise könnte er dieses Foto der Koneko zu Veröffentlichung überlassen, ohne nochmals die abgebildete Person zu fragen.

> Hat dieser nichts mit dem Magazin zu tun, kann diese Einwilligung somit nicht Übertragen werden.

Ständig werden Einwilligungen in die Veröffentlichung übertragen, beispielsweise die Einwilligung eines Models in die Veröffentlichung gegenüber einer Werbeargentur, welche diese dann an ein Medium überträgt, wo eine Anzeige mit dem Model geschaltet wird. Wenn solche Übertragungen nicht rechtens sein sollten, müsste das Model jeder einzelnen Zeitschrift eine Einwilligung zukommen lassen. Das ist offenbar Unsinn.

Anders sieht es bei folgendem fiktiven Dialog aus:
"Ach, Sie fotografieren für die Zeitung xyz? Dafür dürfen Sie mich gerne fotografieren, aber nur dafür!" - *klickklack* - und dann taucht das Foto in der Zeitung abc auf. Hier wurde aber auch eine spezifische Einwilligung gegeben.

In der Cosplay-Fotografie auf oder am Rande von Anime-Conventions gibt es solche Dialoge aber so gut wie nie. Dementsprechend ist die konkludente Einwilligung an keine Bedingungen geknüpft.

In jedem Fall ist aber der Fotograf der erste Ansprechpartner, wenn man sein Recht am eigenen Bild durch eine Veröffentlichung verletzt sieht. Dieser kann Auskunft geben, ob er der Veröffentlichung in der Koneko zugestimmt hat und ob er davon ausging, dass ihm seitens der abgebildeten Person auch eine ausreichend weitgehende Einwilligung vorlag. Stellt sich dann heraus, dass der Fotograf nicht beteiligt war, so kann man prüfen, ob man auch aus dem Recht am eigenen Bild eine Handhabe hat. Das mag im Einzelfall funktionieren, ist aber verglichen mit den Ansprüchen aus dem Urheberrecht mit hohem Risiko verbunden.

Der sehr viel einfachere Weg gegen die Koneko ist über das Urheberrecht des jeweiligen Fotografen. Also die jeweiligen Fotografen kontaktieren und mit diesen absprechen, dass sie gegen die Koneko vorgehen. Dann wird sich die Koneko zukünftig vielleicht doch mal dahingehend umstellen, vorab die Genehmigungen der jeweiligen Fotografen einzuholen.

Auch dann kannst du noch in der Koneko abgebildet werden, nämlich genau dann, wenn du gegenüber dem Fotografen eine entsprechend weitreichende Einwilligung (beispielsweise konkludent durch Posen in die Kamera am Rande einer Convention) abgegeben hast und der Fotograf der Koneko die Verwendung des Fotos erlaubt. Dagegen hast du dann auch keine Handhabe.
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Datum: 12.10.2011 18:55
Das Beispiel mit dem Model stimmt leider nicht ganz. Dafür gibt es Verträge mit der Agentur und dem Model.

Bitte verwechsel das nicht so einfach, denn da kenne ich mich auch ein wenig aus. Es ist nicht ganz so einfach wie du es dir denkst, da ich diese Rechtsfälle selber schon durch hatte mit Anwälten. Und ja man muss definitiv das ganze mit einem Anwalt durchklären.

Weil Fakt ist dann kann ich ein Bild von dir beim Essen machen und zur Zeitung gehen und es auch veröffentlichen. So ist das eben nicht. Nur weil es auf einem Event ist und nur weil du in einem Kostüm bist.
Deswegen gibt es das Urhebergesetzt und genau deswegen gäbe es mind. 2 Gesetzte die auf diesen Fall der willkürlichen Bildveröffentlichung zutreffen. Und die Dritte wäre bezüglich der rechtlichen Straffolge des Magazines.
Datum: 12.10.2011 19:09
Naraku:
> Das Beispiel mit dem Model stimmt leider nicht ganz. Dafür gibt es Verträge mit der Agentur und dem Model.

Doch, das stimmt exakt: Der Vertrag nimmt die Unsicherheit aus einer konkludenten oder mündlichen Zustimmung "ich willige ein, dass ich in Werbung für Produkt xyz abgebildet werde" heraus in ein gerichtsfestes Dokument, mit dem die Zustimmung dann auch ohne Mitwirkung des Models bewiesen werden kann. Der Vertrag besteht zwischen Model und Agentur und veröffentlicht wird das Abbild von einem Dritten, beispielsweise einer Zeitschrift.

1:1 auf Cosplay-Fotografie übertragbar: Der Cosplayer posiert in die Kamera und gibt dadurch eine konkludente Einwilligung an den Fotografen (das ist der Vertrag im Fall oben), woraufhin der Fotograf das Foto an die Koneko zur Veröffentlichung gibt.

In dem Model/Agentur-Szenario ist das nur professioneller organisiert, u.a. zur Minimierung von Rechtsunsicherheiten.

> Weil Fakt ist dann kann ich ein Bild von dir beim Essen machen und zur Zeitung gehen und es auch veröffentlichen.

Kannst du? Inwiefern habe ich dir gegenüber konkludent oder ausdrücklich einer Veröffentlichung zugestimmt? Oder verfolgt das Abbild einem höheren Zweck der Kunst?
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Datum: 12.10.2011 19:28
Hi auch,

habe die Koneko einige Jahre lang gesammelt - könnte also im Notfall aushelfen, wenn ich wüsste, um welche Ausgaben und Seiten es sich genau handelt.
Einfach bei mir melden, dank ;)
Datum: 12.10.2011 20:28
ixh ahbe seit dem aller ersten magazin monsterfun-> kawaii-> koneko alle hefte :3 habs das abo, wenn du was brauchst sag ruhig bescheid, verkaufen tue ich sie auch nicht, aber scannen ist möglich ;3

falls sich schon was ergeben hat ignorier das, hab die anderen einträge nicht gelesen
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Datum: 12.10.2011 22:32
@ Sai1 ich möchte meine Bewunderung für deine Küchenjuristerei aussprechen. Bedauerlicherweise zeichnen sich in deinen Ausführungen erhebliche Mängel im Urheberrecht aus, alleine die Wortwahl zeigt deutlich, dass du die Bedeutung einiger juristischer Begriffe vertauschst/ sie falsch verwendest. Was du schreibst mag in einigen Augen richtig klingen, aber die Rechtslage gestaltet sich dennoch etwas anderes. Ich rate Dir einen Kommentar zu schnappen und deine Worte noch einmal genau zu überprüfen.

Es ist deutlich erkennbar das du dir ein paar Gesetze durch gelesen hast, aber es besteht ein Unterschied zwischen lesen und verstehen.
Sollte ich einmal einen Sohn haben, soll er etwas Prosaisches werden: Jurist oder Seeräuber
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Datum: 13.10.2011 09:35
Yoda:
> Ich rate Dir einen Kommentar zu schnappen und deine Worte noch einmal genau zu überprüfen.

Sowas sagt sich immer so leicht, aber Kommentare haben für Nicht-Juristen regelmäßig ein verdammt schlechtes Preis-Leistungs-Verhältnis. :D
May the Lord smile.
And the Devil have mercy.
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Datum: 13.10.2011 10:42
ich müsste noch irgendwo aufm boden paar gaaaanz alte ausgaben liegen haben.
sag dir bescheid,wenn ich mal wieder dort bin
Suche Reisebegleitung!
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Datum: 14.10.2011 15:37
@Squirrel_of_Doom und ja du hast recht, natürlich lohnt es sich nicht für Nicht-Juristen sich so etwas anzuschaffen, aber es gibt Bibliotheken ;)
Sollte ich einmal einen Sohn haben, soll er etwas Prosaisches werden: Jurist oder Seeräuber
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Datum: 14.10.2011 18:14
Ich wollte damit auch grds nicht beweisen das deine Aussagen falsch sind, sie sind aus juristischer Sicht nur unvollständig. In einigen Pkte stimme ich Dir zu. Und sicher sind deine Absichten auch gleich derer Narakus, originär geht es tatsächlich darum das es nicht rechtmäßig ist wenn ungefragt Bilder von jmd. verwendet werden, unerheblich wer primär dazu befugt ist. Und da es teilweise auch um Privatshootings geht ist es gleich in welcher Hinsicht die Anklage eingeht. Es gibt auch eine Beweislastumkehr, in derjenige dazu verpflichtet wird ein negative Beweisführung hervorzubringen.
Sollte ich einmal einen Sohn haben, soll er etwas Prosaisches werden: Jurist oder Seeräuber
Datum: 16.10.2011 18:39
Ich wurde gerade netterweise auf diesen Weblog Eintrag aufmerksam, da jemand aus meiner Liste eine Empfehlung gab. Leider kann ich auch nicht helfen, weil ich das Magazin nicht kenne. Aber ich finde es unmöglich,dass so etwas überhaupt stattfindet. Daher wollte ich dir sagen : Ich wünsche dir ganz ganz viel Glück, dafür das sie das nicht weiter veröffentlichen! Und das sich weitere Helfer finden können.

Neko
Das Licht leuchtet, wenn das Herz vor Freude pocht
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Datum: 21.10.2011 23:19
Ich persönlich habe die Koneko noch NIE gelesen, aber mich würde echt interessieren, ob man sich das irgendwo online angucken kann. Ich finde das nämlich echt unmöglich von diesem Magazin das sie OHNE Erlaubnis einfach so die Cosplays von den Leuten in ihr Magazin drucken.

Die müssen doch sich ausweisen und den Cosplayern wenigstens Bescheid geben das man in das Heft kommt. Frechheit!
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Datum: 29.10.2011 04:06
Ich kann dazu nur eins sagen,
war so gegen 2006-2007 mal im Verlag drin und hab selbst mitbekommen wie sie meist von Animexx direkt Bilder ausgewählt haben.
Selbst eine Bekannte die dort ein Praktika gemacht hat,
hatte mir davon erzählt. Sie picken sich ein paar Bilder oder Personen raus und wählen davon genügend für ihre Zeitschrift aus.
Ob sie das heute noch auf die selbe Art und Weiße machen,
kann ich nicht sagen aber ich finde dein Vorhaben gut.
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