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Jugendpornographie!!!!!!!!! Jugendpornographie, lolicon, Losing Neverland, Shota

Autor:  FahrSindram
So Leute, wir haben ein neues Gesetzt,und auch wenn es gut gemeint ist, kommt es recht krass daher!Was denkt ihr?Ich finds beinah ZU krass. Denn das betrifft auch Serien wie "Kleiner Schmetterling" oder "God Child".

(Nebenbei ich freue mich schon einmal sehr das auch gezeichnete kinderpornographie ernst genommen wird! HARhar,ihr kleinen Kinderpornoschweinchen, ihr seid jetzt alle NICHT MEHR LEGAAAAAAAAAAAAAAL!Nix mehr fröhliches shota-bestellen im japan,oder "no money" als normalen yaoi unterschieben!^_-)


Rechtsbeschluß!

04.11.2008 17:47
Quelle: heise online

Strafgesetzbuch kennt ab morgen den Begriff "Jugendpornographie"

Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt am morgigen Mittwoch eine Neufassung des Dreizehnten Abschnitts des Strafgesetzbuches (StGB) in Kraft, der sich mit Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung befasst. Wichtigste Neuerung ist dabei die Aufnahme von sogenannten jugendpornographischen Schriften in das Strafgesetzbuch, die ein "tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen" wiedergeben und künftig eigenständig im Rahmen des § 184c StGB normiert werden (PDF-Datei).
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Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, "wer pornographische Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren zum Gegenstand haben, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie [...] zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen".

Wer versucht, sich (etwa über das Internet) den Besitz von jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. Als "wirklichkeitsnahes Geschehen" ist dabei die Darstellung eines Geschehens zu verstehen, das sich dem durchschnittlichen Betrachter dem äußeren Erscheinungsbild nach als ein tatsächliches darstellt. Darunter können also auch Darstellungen mit sogenannten "Scheinminderjährigen" fallen, also von Darstellern, die dem Alter nach volljährig sind, hinsichtlich ihres äußeren Erscheinungsbildes aber als minderjährig eingestuft werden könnten.

Da die Neuregelungen auch für pornographische Computeranimationen und Zeichentrickfilme gelten, sind Medienunternehmen gut beraten, ihr Angebot umgehend hinsichtlich möglicher Rechtsverletzungen zu überprüfen. Hintergrund der Gesetzesänderungen ist ein EU-Rahmenbeschluss aus dem Jahr 2003 zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie, nach dem auch die Verbreitung fiktiver Pornographie unter Strafe zu stellen ist. Im Vordergrund soll der Schutz der Konsumenten (vor allem von Jugendlichen) vor schädlichen Inhalten und Nachahmungseffekten stehen. (pmz/c't)

http://www.heise.de/newsticker/Strafgesetzbuch-kennt-ab-morgen-den-Begriff-Jugendpornographie--/meldung/118381
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Datum: 05.11.2008 16:03
Ich finde die Gesetzgeber sollten besser einen Unterschied zwischen Ponografie und realitätsbezogenen Geschichten/Filmen/Comics etc. machen. Denn sexuelle Annäherung unter Kindern und Jugendlichen ist verdammt nochmal nicht zu verteufeln! Das ist ganz normal, und es sollte nicht tabuisiert werden!
Es geht doch hier einzig und allein darum, dass sich Erwachsene daran nicht aufgeilen dürfen, aber deswegen müssen doch nicht Babies im Genitalbereich zensiert werden, wenn man im Fernsehen sieht, wie die Mutter das Kleine badet. Das find ich pervers! Das lässt die Leute doch erst auf Gedanken kommen.

Es gibt genug Filme die Liebe unter Jugendlichen auch offen zeigt. Der DEFA-Film "Sieben Sommersprossen" zeigt intime Momente zwischen zwei nackten Jugendlichen, aber aus dem Zusammenhang der Geschichte, und auch ästhetisch wertvoll, da ist nichts dabei, das ist natürlich und schön - gegen sowas brauchen wir keine Gesetze!

Also mir fehlt bei dem Beschluss ganz klar eine Trennung zwischen Ponografie und normalen medialen Produkten.

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Datum: 05.11.2008 16:08
sorry das es so schlagartig kam heute morgen :(
wollt nicht das du dich wegen dem rechtsbeschluß aufregst schwesterchen.
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Datum: 05.11.2008 16:19
Ich pflichte dir da schon im grossen und ganzen zu.
also vor allem dieser teil das es auch nur der EINDRUCK sein kann das etwas sexuelles in der darstellung ist,oder das figuren zu jung aussehen - das find ich etwas krass.
grade mangas über junge liebe,die auch sex zum inhalt hat,aber halt nicht als selbstzweck sollte nicht da in den topf kommen.

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Datum: 05.11.2008 16:53
Sprich das heißt auch man darf nicht einmal einen Douji zeichnen, in dem die Charaktere, sagen wir 16 und 17, Sexuelle Handlungen im Laufe der Story (also nicht als Hauptthema) vollziehen...?
Also ich find das arg böse =___=''
Meine Chars sind eigentlich immer 16+, aber das selbst das nicht mehr erlaubt sein soll...
Und man darfs ja noch nichtmal mehr für die Schublade zeichnen, weil 'herstellen'?

Solln sie sowas meinetwegen unter Adult stellen lassen, aber ganz verbieten?
Ich find das derbe daneben...
HARU WA SOKO NI KITEITA!
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Datum: 05.11.2008 17:35
ich denke ja. tatsache werden wohl ein haufen leute betroffen sein,die eigentlich gar nichts schlimmes tun-_-!
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Datum: 05.11.2008 18:25
Dann ist "Eis am Stiel" und "American Pie" ja auch Jugendporno...
Und wann fängt Mexx an auszuräumen?

Wenn mich der Staat vor verlogenen und scheinheiligen Politikern, Lobbyisten und Managern schützen würde wäre mir viel wohler...

Mal schauen wie sich das ganze entwickeln wird... :(
Grüßle
. . randy
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Datum: 05.11.2008 18:36
Also so wie ich es sehe, wäre es für Verläge so zu regeln das sie Manga und der Gleichen die in dieses Schema passen (gesetzlich gesehen) einfach nur ab 18 Jahren einstuft.

Damit will ich nicht sagen "Pech gehabt für die unter 18". Sondern es ist für den Verlag sinnvoller, sollte es machbar sein. Denn dann kann der Verlag weiterhin verkaufen *hust*

Fakt ist wenn es auch so hart auf die Manga bezogen sein wird werden alle leiden. Nicht nur die Kunden, die es lesen, sondern auch die Verkäufer - unter anderem auch auf Cons, sowie die Zeichner diverser Vereine etc.

ABER wenn man den Text an sich richtig durchliest betrifft es aktuell nur die Computeranimationen, sowie den Zeichentrickfilmen - nicht den Heften/Büchern/Manga etc.!

wollte ich einfach mal so sagen!
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Datum: 05.11.2008 19:02
Also so wie ich es sehe, wäre es für Verläge so zu regeln das sie Manga und der Gleichen die in dieses Schema passen (gesetzlich gesehen) einfach nur ab 18 Jahren einstuft.

Damit will ich nicht sagen "Pech gehabt für die unter 18". Sondern es ist für den Verlag sinnvoller, sollte es machbar sein. Denn dann kann der Verlag weiterhin verkaufen *hust*

Fakt ist wenn es auch so hart auf die Manga bezogen sein wird werden alle leiden. Nicht nur die Kunden, die es lesen, sondern auch die Verkäufer - unter anderem auch auf Cons, sowie die Zeichner diverser Vereine etc.

ABER wenn man den Text an sich richtig durchliest betrifft es aktuell nur die Computeranimationen, sowie den Zeichentrickfilmen - nicht den Heften/Büchern/Manga etc.!

wollte ich einfach mal so sagen!
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Datum: 05.11.2008 19:02
Also so wie ich es sehe, wäre es für Verläge so zu regeln das sie Manga und der Gleichen die in dieses Schema passen (gesetzlich gesehen) einfach nur ab 18 Jahren einstuft.

Damit will ich nicht sagen "Pech gehabt für die unter 18". Sondern es ist für den Verlag sinnvoller, sollte es machbar sein. Denn dann kann der Verlag weiterhin verkaufen *hust*

Fakt ist wenn es auch so hart auf die Manga bezogen sein wird werden alle leiden. Nicht nur die Kunden, die es lesen, sondern auch die Verkäufer - unter anderem auch auf Cons, sowie die Zeichner diverser Vereine etc.

ABER wenn man den Text an sich richtig durchliest betrifft es aktuell nur die Computeranimationen, sowie den Zeichentrickfilmen - nicht den Heften/Büchern/Manga etc.!

wollte ich einfach mal so sagen!
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Datum: 06.11.2008 10:03
komischer beschluss. ich hatte sex mit 15... freiwillig... wenn ich sowas zeichnen würde, mach ich mich also strafbar? alles klar...

ich glaub die verstehen noch nicht so ganz was pornographie ist.

ich hatte mir unter dem beschluss eher etwas anderes erhofft und zwar, dass endlich das shota/pädo-zeuch verboten wird, wo das noch kinder sind und keine 16-jährigen, die miteinander Liebe machen und das aus ganz freien stücken (!!) o_O;


Sie sind womöglich Opfer einer Softwarefälschung
************************************************************
- Da fliegt die Kuh! XD

- I'll rape your daughter on your grave.... <-- ó_Ó;
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Datum: 06.11.2008 12:38
> komischer beschluss. ich hatte sex mit 15... freiwillig... wenn ich sowas zeichnen würde, mach ich mich also strafbar? alles klar...
>
> ich glaub die verstehen noch nicht so ganz was pornographie ist.
>
> ich hatte mir unter dem beschluss eher etwas anderes erhofft und zwar, dass endlich das shota/pädo-zeuch verboten wird, wo das noch kinder sind und keine 16-jährigen, die miteinander Liebe machen und das aus ganz freien stücken (!!) o_O;
>
>

jupp unter 16 oder so hätts doch acuh getan,und was sind bitte diese scheinjugendlichen?!?! wenn jemand einfach jung aussieht,was dann!=!?

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Datum: 08.11.2008 00:14
das endscheidet dann der Anwalt.
Ich z.b habe glück genauso wie du Schwesterchen.
Wir sind in einer Grau zone da ich außerdem unter den Schutz meines Mentors stehe habe ich eigendlich nix zu befürchten jedoch heuft sich jetzt alles zusammen, ich meine FF's sind dann verboten, cosplays und vieles mehr. Selbst Gothic Röcke für 16 järhige müssten dann ein tabu sein.
Usw
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Datum: 08.11.2008 13:48
> das endscheidet dann der Anwalt.
16 järhige müssten dann ein tabu sein.
> Usw

nee,du das bezieht sich nur auf SCHRIFTEN!also nicht durchdrehen!
mode steht da NICHT!^^

Datum: 08.11.2008 18:38
Das ist brechtigt....
Aber ich hatte noch vor mir God Child zu holen. Q_Q *snif*
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Datum: 09.11.2008 17:26
> Das ist brechtigt....
> Aber ich hatte noch vor mir God Child zu holen. Q_Q *snif*

ich denk mal das bezieht sich wohl alles nur auf richtige pronos,also solche sachen wo sex ein selbstzweck ist! GC ist eigentlich ein drama,ich glaub das ist alles halb so wild!
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Datum: 14.11.2008 01:14
nicht ganz, mein kollege hatte ärger mit seinem Comic und da gehts nichtmal um Sex, da sind nur zweideutigkeiten eingebaut.
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Datum: 14.11.2008 13:27
> nicht ganz, mein kollege hatte ärger mit seinem Comic und da gehts nichtmal um Sex, da sind nur zweideutigkeiten eingebaut.


öh, welche titel!?!?
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Datum: 17.11.2008 19:17
Ich kann kein Chinesisch zumindest nicht so gut das ich es lesen könnte *hust*
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Datum: 19.11.2008 22:57
was zur hölle....???

scheinminderjährigkeit?? da fällt der gesammte hentaibereich drunter, weil die mädels mit den grossen augen immer kindlich wirken! vorallem auf leute, die sich mit manga überhaupt nicht auskennen!
wieviel schiss muss ich haben, wenn ich eine story zeichne, in der definitiv über 18-jährige vorkommmen, die aber manga-augen haben?!? fucking, dieses gesetz ist übel.
und was ist mit den manga, die sensibel an das thema erstes mal und die probleme eines pubertierenden herangehen? verbietet es doch alles, damit jugendliche sex als etwas verbotenes betrachten, etwas spannend perverses!
ich kann nicht mehr....

sorry für den ausbruch. ich mach mir nur sorgen.
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Datum: 08.12.2008 00:51
tja...das wars ja dann wohl mit der ersten staffel von dragonball XD


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