Dragon Ball Z von der GSJP geprüft
In ihrer offiziellen Stellungnahme kommt die GSJP dabei zu folgendem Schluss:
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"Die GSJP befasste sich außerdem intensiv mit der populären japanischen Zeichentrickserie "Dragon Ball Z" (RTL2), die seit einiger Zeit in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert wird. "Dragon Ball Z" wurde dabei insofern kritisch bewertet, als Kampfkraft, Kämpfe und Gewalt zentrale Themen sind, Gewalt durchgehend als Konfliktlösungsmittel eingesetzt wird, und eine aggressive Grundstimmung vorherrscht. Bei den verschiedenen Folgen sind jedoch Unterschiede in der Gewaltausprägung festzustellen. So weisen manche Folgen auch ein geringes Gewaltniveau auf. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Sendezeitverlegung des gesamten Formats wurden somit von der GSJP als nicht erfüllt angesehen."
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Damit gibt es gegen den von RTL II gewählten Ausstrahlungszeitpunkt von "Dragon Ball Z" keine medienrechtlichen Bedenken.