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Thread: Ein mini AGB Update sinnvoll?

Eröffnet am: 24.02.2023 17:29
Letzte Reaktion: 24.02.2023 17:29
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 Arsenblende Ein mini AGB Update sinnvoll? 24.02.2023, 17:29
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Von:    Arsenblende 24.02.2023 17:29
Betreff: Ein mini AGB Update sinnvoll? [Antworten]
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Hallöchen!

Ich stoße manchmal hinab in den Sumpf der TechBros. Momentan will ich meine eigene Webseite ein wenig gegen die KI-Datenkraken und das Web-scraping sichern.
Spoiler: Sicherheit gibt es keine.

Auf jeden Fall ist mir aufgefallen das die TechBros immer so tun als wären sie ein ganz aufrichtiger Haufen Diebe und eigentlich seien die Webseitenbetreiber selber Schuld wenn ihre Daten abgesaugt werden.
Die Robots.txt sei häufig widersprüchlich zu den Webseiten AGBs. Was ich für Blödsinn halte. Das eine ist für Suchmaschinen, das andere für allgemeine Teilnahme und Verhaltensregeln.


Die Robots.txt sieht hier ganz ordentlich aus finde ich, schön aufgeräumt! Ich denke wenn die Useruploads weiterhin von Google und Co. gelistet werden dürfen sollen, dann muss das wohl so bleiben.
Allerdings möchte ich noch mal schnell erwähnen das Google und Microsoft (Bing) jetzt beide eine "KI" unterstütze Websuche einsetzen. Und letztes hat gleich noch einen eingebauten Bildgenerator.
Persönlich würde ich es ja besser finden diese beiden Anbieter zumindest von allen Dateien wie *.png *.jpeg *.jpg *.gif *.bmp usw. fern zu halten. Ist aber vielleicht ein wenig extrem.


Dann könnte in die AGBs ein Absatz das die Webseiteninhalte generell nicht via Web-scraping runter geladen werden dürfen (Ist bereits passiert wie ich beim durchschauen der größten Datenbank gesehen habe).
Und das Usercontent nicht in irgendeiner Form von "machine learning" oder "KI"/"AI" verwendet werden darf. (Vergangener Inhalt ist schon drin)


Fände ich zumindest gut.

Wie gesagt, die Datendiebe reden sich das immer schön wenn eine Webseite nicht genau deren Diebstahl Szenario in den AGBs untersagt, deswegen ist das auch ein klein wenig umsonst die Mühe. Aber ich fände es eine Überlegung wert das ganze noch einmal in den AGBs aufzulisten, falls später mal irgendwann Konflikte entstehen weil jemand einen User und deren Galerie in eine Bildgeneratorsoftware gesteckt hat.

Man sollte meinen das Thema sei schon unter dem Punkten über Urheberrecht usw. abgeklärt. Allerdings meint die "KI" Fankurve das ein Bild, welches via Datenanalyse in einer "KI" Datenbank drin steckt, keine Kopie darstellt. Könnte man drüber diskutieren, kann man aber auch bleiben lassen. Wird bestimmt noch viel drüber geklagt. Aber eben weil das noch unsicher ist wäre vielleicht eine kleine Klarstellung hilfreich.

______
Ich finde die AGBs im Grunde gut und klar. Ich finde auch das das Thema mit der Untersagen von Vervielfältigung usw. bereits geklärt seien sollte. Allerdings kommt jeder mit seinen eigenen Definitionen um die Ecke, was denn "ML" nun ist und was es nicht ist. Deswegen wäre es eventuell ganz sinnvoll das ganze einmal konkret zu benennen und zu untersagen. Und auch weil es noch keine gesetzlichen Regeln zu dem Thema gibt. Ist das nun einfach eine Form von Datenspeicherung, oder ist das etwas anderes.
Kann sich jeder noch seine eigene Definition ausdenken und sagen: "Das ist doch keine Kopie die ich hier mache, also verstoße ich auch nicht gegen die AGB"





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